Fischereigrenzen
Fischwasserkataster an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung führen auf Antrag Ermittlungen oder Teilungen für die Grenzen der Fischereirechte durch. Diese Grenzen werden mit Fischereigrenzsteinen (bezeichnet mit den Buchstaben FG) abgemarkt. Die Abmarkung erfolgt in der Regel an beiden Ufern des Flusses, sofern die Grenzen nicht ohnehin durch Brücken, Einmündungen usw. erkennbar sind. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Abmarkung, wie sie das Abmarkungsgesetz (AbmG) für Grundstücke vorsieht, besteht für das Fischereirecht nicht.
Bei der Teilung eines Fischereirechts erstellt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung einen Fortführungsnachweis für den Grundbucheintrag.
An den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung werden die Unterlagen des Fischwassersteuerkatasters seit 1941 aufbewahrt und für Auskunftszwecke bereitgestellt.
Auszüge aus den vorhandenen Beschreibungen der Fischereirechte werden vom zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung abgegeben und sind kostenpflichtig, weitere Informationen auf der Produktseite.
Nützliche Informationen
zu Fischereigrenzen
Welches Amt ist für mich zuständig? | Ämtersuche |
Vermessungsantrag | Download (pdf, 77 kB) |
Gebührenordnung | Datenbank BAYERN.RECHT |
Bayerisches Fischereigesetz | Datenbank BAYERN.RECHT |
Landesfischereiverband Bayern e.V. |