Fischereigrenzen

Fischwasserkataster an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung führen auf Antrag Ermittlungen oder Teilungen für die Grenzen der Fischereirechte durch. Diese Grenzen werden mit Fischereigrenzsteinen (bezeichnet mit den Buchstaben FG) abgemarkt. Die Abmarkung erfolgt in der Regel an beiden Ufern des Flusses, sofern die Grenzen nicht ohnehin durch Brücken, Einmündungen usw. erkennbar sind. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Abmarkung, wie sie das Abmarkungsgesetz (AbmG) für Grundstücke vorsieht, besteht für das Fischereirecht nicht.

Bei der Teilung eines Fischereirechts erstellt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung einen Fortführungsnachweis für den Grundbucheintrag.

An den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung werden die Unterlagen des Fischwassersteuerkatasters seit 1941 aufbewahrt und für Auskunftszwecke bereitgestellt.

Auszüge aus den vorhandenen Beschreibungen der Fischereirechte werden vom zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung abgegeben und sind kostenpflichtig, weitere Informationen auf der Produktseite.


Grenzvermessung am Fischwasser

Ein Vermesser steht mit GNSS-Empfänger bei seiner Arbeit in einem Gewässer.
Buchstaben FG eingemeißelt und rot mit Farbe nachgezogen in einen Grenzstein zur Kennzeichnung einer Fischereigrenze
Blick über ein Gewässer, an dem Vermessungsarbeiten am gegenüberliegenden Ufer stattfinden.
Vermessungsausrüstung steht an einem Gewässer, an dem gerade eine Vermessung stattfindet.
Bilderstrecke starten: Klicken Sie auf ein Bild(4 Bilder)

Nützliche Informationen

zu Fischereigrenzen

Welches Amt ist für mich zuständig?Ämtersuche
VermessungsantragDownload (pdf, 77 kB)
GebührenordnungDatenbank BAYERN.RECHT
Bayerisches FischereigesetzDatenbank BAYERN.RECHT
Mehr zum ThemaLandesfischereiverband Bayern e.V.
nach oben