Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen
der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV)
Die AdV koordiniert das amtliche deutsche Vermessungswesen. Auf Grund der Zuständigkeit der deutschen Bundesländer für das nationale amtliche Vermessungswesen im Kontext mit der föderalen Staatsstruktur definieren Landesgesetze die hier zu erfüllenden Aufgaben.
So gibt es in Deutschland 16 Vermessungsverwaltungen der Länder. Um dennoch eine weitgehende Harmonisierung und Einheitlichkeit zu erreichen, fortzuentwickeln und zu bewahren, bildete sich 1948 die AdV. In der AdV arbeiten die Vermessungsverwaltungen der Länder sowie die entsprechenden Fachressorts der Bundesministerien des Innern, der Verteidigung sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur zusammen. Organe der AdV sind das Plenum und der Vorsitz. Das Plenum definiert die fachliche und strategische Ausrichtung der AdV und fasst Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung.
- Erarbeitung einheitlicher Standards für Geobasisdaten in ganz Deutschland
- Förderung der Zusammenarbeit der Vermessungsverwaltungen der Länder
- Ein zentraler Ansprechpartner für ganz Deutschland
- Zentrale Vertriebsstellen für Geotopographie, Hauskoordinaten/Hausumringe und SAPOS®-Daten für ganz Deutschland